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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 25.01.2021

§1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB’s

Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen der Auftragnehmerin und dem*der Auftraggeber*in geschlossen wurde, der die Lieferung der Fotos oder eines geschnittenen Videos (je nach Auftrag) in einem definierten Zeitraum beinhaltet. Vertrage werden ausschließlich zu diesen AGB’s geschlossen, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des*der Auftraggeber*in oder des Mittlers vor. Videos werden in diesem Vertrag wie Bilder behandelt.

§2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Bestellscheines/Angebotes oder Übermittlung einer Erklärung per E-Mail zustande.

§3 Generelles zur Lieferung

  1. (1) Die Lichtbildwerke (in der Folge Bilder genannt) oder Videos werden generell auf elektronischem Wege in der aktuellen durch die Auftragnehmerin technisch möglichen Auflösung ausgeliefert.

  2. (2) Die Lieferung gilt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten zum Online Album sowie der hochauflösenden Bilder auf USB Stick als erbracht, wenn so im Angebot festgehalten.

  3. (3) Mit der Übergabe des Online Albums sowie des USB Sticks geht die Verantwortung für die Bilder und Videos und die an den Bildern/Videos gekoppelten Personenrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) an den*die Auftraggeber*in über.

  4. (4) Unmittelbar nach Auslieferung der Daten gilt der Auftrag als erbracht und berechtigt zur Rechnungslegung.

  5. Die Lichtbildwerke werden, wenn im fotografischen Paket/Angebot enthalten, zusätzlich zur digitalen Form (hochauflösende JPGs) wie folgt ausgeliefert. In einer Holzbox in dem sich ein Usb Stick mit den Daten befindet sowie ein Best Of als 10x15 Prints. Die Anzahl der gedruckten Fotos, welche sich in der Box befinden, obliegt der Fotografin.

  6. Der*die Auftraggeber*in wird dazu angehalten, die Daten vom USB ehest möglich auf eigene Geräte (externe Festplatten, Laptop etc.) abzuspeichern.

  7. Die Holzbox wird per Postweg (Österreichische Post AG) an den*die Auftraggeber*in übermittelt. Im Falle einer Nichtzustellung durch die Post, ist die Auftragnehmerin dafür nicht haftbar zu machen. Die Auftragnehmerin wird ehest möglich eine Neuzustellung an den*die Auftraggeber*in veranlassen.

  8. (5) Etwaige Versandkosten ins Ausland werden separat in Rechnung gestellt und beinhalten die Kosten für Verpackung und Versand nach tatsachlichem Aufwand als Kostenersatz.

§4 Urheberrechtliche Bestimmungen

  1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Lichtbildherstellerin (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem*der Auftragnehmer*in zu. Der*die Auftraggeber*in erhält nach Bezahlung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte nicht übertragbare Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.

  2. Die entgeltliche Weitergabe der Lichtbildwerke ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur durch schriftliche Zustimmung gestattet. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld bei Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) ist generell gestattet.

  3. Im Falle einer Veröffentlichung ist die Lichtbildherstellerin berechtigt, die Herstellerinnenbezeichnung (Namensnennung), bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar zu begehren.

  4. Anwendbar bei Aufträgen der Hochzeitsfotografie: Im Falle einer kommerziellen Veröffentlichung der Fotos durch den*die Auftraggeber*in oder die Weitergabe an Dritte durch den*die Auftraggeber*in (Dienstleister*innen etc.) ist die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) beziehungsweise der Copyrightvermerk © Ivory Rose Photography gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar anzugeben.

  5. Übergibt der*die Auftraggeber*in die entstandenen Lichtbildwerke an eine*n weitere*n Dienstleister*in der Veranstaltung, muss diese*r ausdrücklich vorher um eine gewerbliche Veröffentlichung der Bilder anfragen und die Fotografin bei jeglicher Veröffentlichung der Fotos namentlich nennen.

  6. Die Auftraggeber*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die Auftragnehmerin die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

    1. Die Auftragnehmerin wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.

    2. Die Auftragnehmerin wird auch keine Lichtbildwerke in einem schadhaften Sinne für den*die Auftraggeber*in veröffentlichen.

  7. Der*die Auftraggeber*in ist verpflichtet die fotografierten Personen, bzw. jene Personen die die Veranstaltung oder den Event besuchen über den Umstand des Fotografierens laut Datenschutzgesetz gemäß §4 Abs. 4 zu informieren.

§5 Eigentumsrechte, Archivierung und Löschung

  1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht nicht zuletzt auch aufgrund des Urheberrechts der Auftragnehmerin zu. Das generell erteilte uneingeschränkte Nutzungsrecht ist davon unberührt.

  2. Die Auftragnehmerin wird die ausgelieferten Aufnahmen aus gesetzlichen Gründen für mindestens 3 Jahre digital speichern.

  3. Im Sinne der Datenminimierung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Auftragnehmerin berechtigt, nicht verwertete und nicht ausgelieferte Aufnahmen 2 Monate nach Auftragsdatum zu löschen.

  4. Auf ausdrücklichen Wunsch des*der Auftraggeber*in werden die Daten länger vorgehalten und gespeichert. Eine Garantie für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für die Nicht-Verfügbarkeit der Daten ist allerdings in jedem Fall ausgeschlossen.

§6 Ansprüche Dritter

  1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, usw.) hat der*die Auftraggeber*in zu sorgen. Er*sie hält die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.

§7 Verlust und Beschädigung

  1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet die Auftragnehmerin aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht im Falle höherer Gewalt.

  2. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.

  3. Weitere Ansprüche stehen dem*der Auftraggeber*in nicht zu; die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistent*innen, Visagist*innen und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschaden.

§8 Leistung und Gewährleistung

  1. Die Auftragnehmerin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Im Krankheitsfall kann sie den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (andere Fotograf*innen oder externe Dienstleister*innen) ausführen lassen.

  2. Die Auftragnehmerin wird für eine bestimmte Zeit gebucht. Diese Zeit wird im Angebot entsprechend vermerkt. Kommt es nachträglich zu Änderungen im Zeitablauf (bzw. Änderung der Beginn- oder Endzeit), ist die Auftragnehmerin davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen um es abzusprechen und die Fotografin eventuell länger oder kürzer zu buchen.

  3. Aufgrund des künstlerischen Anspruchs in der Fotografie und Videografie, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

a. Hochzeitsfotografie: Der*die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der*die Standesbeamt*in bzw. der*die Pfarrer*in sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. Wir halten uns bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.

  1. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des*der Auftraggeber*in zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Der*die Auftraggeber*in trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Auftragnehmerin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

  3. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Monate.

  4. Im Falle einer Stornierung eines gebuchten Auftrages (gültig ab Zeichnung des Auftrages/Angebotes) – einer Hochzeitsreportage, gelten folgende Richtlinien:

    1. Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen,

    2. 8 - 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %,

    3. 4 - 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 %

    4. ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis.

  5. Die geleistete Anzahlung nach Unterzeichnung des Angebots ist nicht rückerstattbar.

  6. Allfällige, von der Auftragnehmerin vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location, Besprechungen mit den Auftraggeber*innen) sind gesondert mit 25 Euro pro Stunde zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden.

  7. Im Fall einer unbedingt erforderlicher Terminänderung seitens der Auftraggeber*in (Urlaubssperre, Krankheit oder Schwangerschaft) und der Verschiebung zu einem Datum, an dem die Fotografin keine Kapazitäten hat den Auftrag zu fotografieren, sind eine dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar von 25% des Auftragsangebotes und alle Nebenkosten zu bezahlen.

  8. Wird der Auftrag von der*dem Auftraggeber*in aufgrund höherer Gewalt storniert, stehen der Auftragnehmerin keine weitere Stornokosten zu.

  9. Im Fall einer unbedingt erforderlicher Terminänderung seitens der Auftraggeber*in (Urlaubssperre, Krankheit oder Schwangerschaft) zu einem für die Fotografin verfügbaren Termin, ist die Fotografin dazu berechtigt eine Preiserhöhung auf alle gebuchten Dienstleistungen zu veranschlagen. Diese preisliche Erhöhung ist wie folgt:

  1. 10% für das selbe Jahr

    30 % für das folge Jahr

  1. Im Fall einer nicht unbedingt erforderlicher Terminänderung seitens der Auftraggeber*in zu einem für die Fotografin verfügbaren Termin, ist die Fotografin dazu berechtigt eine Preiserhöhung auf alle gebuchten Dienstleistungen zu veranschlagen, welche gleichzeitig den Kostenersatz der Stornierung des eigentlichen Termins deckt. Diese preisliche Erhöhung ist wie folgt:

    50% auf das Basispaket

  2. Der/Die Auftraggeber*in ist nach schriftlicher Bekanntgabe der Terminverschiebung des Auftrages, dazu verpflichtet innerhalb eines Jahres einen neuen Termin für den Auftrag bekannt zugeben. Geschieht dies nicht, sind wir dazu berechtigt eine Storno Rechnung für den entgangenen Auftrag auszustellen.

  3. Ist es der Auftragnehmerin aufgrund wichtiger Gründe wie: Höherer Gewalt, Krankheit, Autounfall, Schwangerschaft oder familiäre Notfälle, nicht möglich einen vereinbarten Termin zur Auftragserfüllung wahrzunehmen, steht es dieser frei, den Auftrag durch Dritte erfüllen zu lassen.

    1. Kann der Auftrag zum vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, wird der*die Auftraggeber*in unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall gilt als ausgeschlossen, ein Alternativtermin wird dem*der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellt.

    2. Handelt es sich bei der Auftragserfüllung um einen Auftrag mit definiertem nicht wiederholbaren Zeitpunkt, werden wir jedoch alles in unserem Rahmen Mögliche unternehmen, einen entsprechenden Ersatz zu besorgen. Bei der Nichterfüllung des geplanten Auftrages ist ein Schadenersatz generell ausgeschlossen. Weitere Ansprüche stehen dem*der Auftraggeber*in nicht zu; wir haften insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistent*innen, Visagist*innen und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und etwaige Folgeschaden. Gerade bei Hochzeiten werden wir jedoch alles in unserem Rahmen Mögliche unternehmen, einen entsprechenden Ersatz zu besorgen.

  4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für allfällige Schäden die durch höhere Gewalt (Diebstahl der Fotoausrüstung, Verkehrsunfall, ...) entstehen.

  5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotoaufnahmen aufgrund von Restriktionen des Veranstaltungsorts, einschließlich aber nicht ausschließlich Zugangsbeschränkungen bzw. Blitzlichtverboten und dergleichen.

  6. Die Auftragnehmerin wird exklusiv als professionelle Fotografin gebucht. Gästen ist es gestattet, Amateurfotos zu machen, solange die Auftragnehmerin in der Arbeit nicht behindert wird (z.B. durch den Aufenthalt vor oder hinter der Berufsfotografin, und keine von seinen arrangierten Posen fotografiert werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Foto- oder Videokameras beeinträchtigt wurden.

  7. Aufgrund des Wesens einer Hochzeit oder eines Events und der dafür typischen zahlreichen Ereignisse an unterschiedlichen Orten, werden wir uns über den ganzen Tag bzw. für die Dauer des Auftrages hinweg häufig bewegen, die Ausrüstung ändern und anpassen. Ein*e Ansprechpartner*in vor Ort wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.

a. Bei Hochzeiten: Es liegt im Verantwortungsbereich des Brautpaares oder des*der "Zeremonienmeister*in" bzw. des*der Ansprechpartner*in vor Ort, der Auftragnehmerin vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des Brautstraußes, etc. zu informieren. Die Auftragnehmerin fotografiert die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich. Gerne unterstützt die Auftragnehmerin bei der Zusammenstellung, kann aber, aufgrund der Unkenntnis der familiären Situationen bzw. kennt dieser oft die Personen nicht, nur bedingt darauf Einfluss nehmen.

Der Auftragnehmerin stehen nach einer Ganztagsbuchung kurze Pausen zur Verpflegung und zur Verrichtung natürlicher Bedürfnisse zu. Die Verpflegung wird von dem*der Auftraggeber*in übernommen. Die Pausen werden nach Möglichkeit und Absprache des*der Auftraggeber*in durchgeführt.

a. In jedem Fall steht der Auftragnehmerin nach einer 6 Stunden übersteigenden durchgängigen Tätigkeit eine durchgängige Verschnauf-Pause von 30 Minuten zu, die dieser in den Ablauf integrieren wird und bei unvorhergesehenen Ereignissen unterbrochen wird.

19. Die Auftragnehmerin wird aufgrund der fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht und behält sich daher das Recht vor die Fotos nach ihrem Ermessen zu bearbeiten. Die Auswahl der gelieferten Fotos obliegt der Fotografin. Die Auftraggeber*innen sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Den Auftraggeber*innen ist der Stil der Auftragnehmerin bekannt und verzichten sie so hin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

20. Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftrag- geber*innen tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit der Auftragnehmerin abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.

§9 Honorare, Zahlung & Lieferung

  1. Aufgrund Angebotsabgabe und deren Annahme steht der Auftragnehmerin für ihre Dienstleistungen das vereinbarte Entgelt zu.

  2. Der Auftragnehmer behält sich vor bei Bedarf, nach Auftragszeichnung eine Anzahlungsrechnung von 360 Euro zu stellen, welche nach Rechnungslegung binnen 7 Tagen fällig ist.

  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, wird das Honorar nach Auslieferung der digitalen Fotos ausgestellt und längstens binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

  4. Ab Fälligkeit der Rechnung ist die Auftragnehmerin berechtigt Mahngebühren zu verrechnen. Die derzeitige Höhe der Gebühr pro Mahnschreiben betragt 12 Euro inkl. USt.

  5. Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.

  6. Der Auslieferungstermin der Fotos oder Videos wird individuell mit der Auftraggeberin vereinbart. a. Bei Hochzeiten beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Fotos 4-5 Wochen ab Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.

  7. Alle während des Auftrages anfallenden Parkkosten werden dem*der Auftraggeber*in 1:1 weiterverrechnet.

  8. Der*die Auftraggeber*in hat für eine Unterkunft/Nächtigung für die Fotografin zu sorgen, bei einer langen Anfahrt sowie einer langen Auftragsdauer. Dies wird nach eigenem Ermessen der Fotografin entschieden und vor Angebotslegung mit dem*der* Auftraggeber*in besprochen.

  9. Nach Absprache mit dem*der* Auftraggeber*in wird die Auftragnehmerin selber eine Unterkunft buchen und diese 1:1 in Rechnung stellen.

     

§10 Schlussbestimmungen

  1. (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

  2. (2) Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschaden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

  3. (3) Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

  4. (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen desKSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.


 

Datenschutzbestimmungen, Stand 01.05.2018

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung bzw. Anbahnung.

Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze bzw. der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden und um damit die durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Verwendung personenbezogener Daten

Wir sammeln personenbezogene Daten, über die eine Identifizierung möglich ist, wie Namen, Adressen, E-Mail- Adressen, Telefonnummer etc. nur dann, wenn diese von einem*r Nutzer*in freiwillig angegeben werden, um Informationen zu erhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von uns verwendet. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dies erforderlich ist, um auf Ihre Anfragen einzugehen, Angebote zu erstellen und Ihnen einen besseren Service zu bieten, der mit diesen Datenschutzgrundsätzen in Einklang steht. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Daten in der Form zu nutzen, zurückzubehalten oder offenzulegen, wie es zur Erfüllung von Gesetzen, Vorschriften oder gesetzlichen Erfordernissen notwendig ist, um Kund*innenbeschwerden oder möglichen Gesetzesverstoßen nachzugehen, die Integrität der Webseiten zu schützen, Ihre Anfragen zu beantworten oder an gesetzlichen Nachforschungen mitzuwirken.


 

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